Die EU-Öko-Basisverordnung im Überblick
Diese Neuerungen gelten ab 2022
Jan. 2022 (Update). Die neue EU-Öko-Basisverordnung ist in Kraft getreten und gilt seit dem 1. Januar 2022. Die Basisverordnung ist durch die jeweiligen Durchführungsverordnungen ergänzt worden. In den Verordnungen wird genau definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Ökoprodukte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen und was beim EU-Import aus Drittländern zu beachten ist.
Was ändert sich für Lebensmittelunternehmer?
Es gibt einige rechtliche Neuerungen, die zu beachten sind, u. a.
- Art. 2: Erweiterung des Geltungsbereiches der Verordnung um landwirtschaftsnahe Produkte
- Art. 7: Verbot von technisch hergestelltem Nanomaterial
- Art. 24: Regelung der Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Verarbeitungs- und Lagerstätten
- Art. 25: Änderungen bei der Genehmigung und Prüfung zum Einsatz von konventionellen landwirtschaftlichen Zutaten
- Art. 27 ff: Pflicht zur Vorsorge und Regelung zum Umgang mit Verdachtsfällen
- Art. 30 ff: Änderungen in der Herkunftskennzeichnung
- Art. 30 u. a.: Änderung in der Regelung zum Einsatz von Aromen, inkl. Definition von Bioaromen
- Art. 34: Regelung zur Einbindung von Subunternehmen
- Art. 44 ff: Neue Regelung zum EU-Import aus Drittländern
- Anhang II: Konkretisierung in Bezug auf Bio-Babynahrung
Für die Produktion und Lagerbetriebe befindet sich die Positivliste für Reinigungs-und Desinfektionsmittel noch in der Überarbeitung. Sie war für den 1. Januar 2024 angekündigt. Das wird sich jedoch voraussichtlich bis zum 1. Januar 2026 verschieben.
Weitere Rechtsakte
Das Bio-Recht wurde weiter überarbeitet und mit mehreren nachgelagerten Rechtsakten ergänzt. Laut einer Pressemitteilung vom 23.12.2020 des BÖLW e.V. (Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft) wurden drei weitere Rechtsakte im Amtsblatt veröffentlicht und sind mittlerweile abgeschlossen.
In den Rechtsakten werden die Produktions- und Kontrollregeln sowie die Regeln für die Importe aus Drittländern beschrieben. Hierin erfolgt der Verweis auf die dazugehörigen Verordnungen der EU. Ebenso wird die allgemeine Lebensmittelkontrolle mit der Kontroll-Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1935 und (EU) 2021/2305 hinsichtlich ihrer Relevanz für die Bio-Verordnung geprüft.
Wir beantworten Ihre Fragen
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Rechtliches
Links zu den aktuellen EU-Rechtsverordnungen:
- Neue EU-Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 vom 17. Juni 2018 (Konsolidierte Fassung)
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission vom 15. Juli 2021 (Konsolidierte Fassung) (Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion)
- EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28. Juni 2007 (Konsolidierte Fassung)
- Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 vom 5. September 2008 (Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle)
- Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1235/ 2008 vom 8. Dezember 2008 (Regelung der Einfuhren aus Drittländern)