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Lebensmittel >> Food Testing News >> EU-Hoechstgehalte-Dioxine-PCB in Futtermittelzusatzstoffen

Geänderte EU-Höchstgehalte für Dioxine und PCB in Futtermittelzusatzstoffen

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Überblick über EU-Höchstgehalte aus den Funktionsgruppen Bindemittel und Trennmittel

Höchstgehalte gelten seit 28.11.2019 auch für Stoffe zur Beherrschung einer Kontamination mit Radionukliden und für Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen

Feb. 2020. Die Europäische Union hat am 08.11.2019 eine Änderungsverordnung zur Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung veröffentlicht. Diese beinhaltet u. a. eine Änderung der EU-Höchstgehalte für Dioxine und PCB in bestimmten Futtermittelzusatzstoffen, die seit 28.11.2019 wirksam ist.

Die Änderung betrifft Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppen Bindemittel und Trennmittel. Während diese Höchstgehalte bisher ausschließlich für Kaolinit-Ton, Vermiculit, Natrolith-Phonolith, synthetische Calciumaluminate und Klinoptilolith sedimentärer Herkunft galten, wird die bestehende Regelung nun auf alle Futtermittelzusatzstoffe der o. g. Funktionsgruppen ausgeweitet. Außerdem gelten die Höchstgehalte seit dem 28.11.2019 auch für die Funktionsgruppen "Stoffe zur Beherrschung einer Kontamination mit Radionukliden" und "Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen", die auch den Funktionsgruppen 'Bindemittel' und 'Trennmittel' angehören.

Die neuen Höchstgehalte im Überblick

 

Höchstgehalt für Dioxine/Furane (WHO-PCDD/F-TEQ)

Höchstgehalt für die Summe: Dioxine/Furane und dioxinähnliche PCB (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)

Höchstgehalt für nicht-dioxinähnliche PCB (Summe PCB28, PCB52, PCB101, PCB138, PCB153 und PCB180)

Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppen Bindemittel und Trennmittel
(einschließlich Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppen ‚Stoffe zur Beherrschung einer Kontamination mit Radionukliden‘ und ‚Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen‘)

0,75 ng/kg,

bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

1,5 ng/kg,

bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

10 µg/kg,

bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %


Die bestehenden Aktionsgrenzwerte werden nicht geändert:

 

Aktionsgrenzwert für Dioxine/Furane (WHO-PCDD/F-TEQ)

Aktionsgrenzwert für dioxinähnliche PCB (WHO-PCB-TEQ)

Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppen Bindemittel und Trennmittel

0,5 ng/kg,

bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

0,5 ng/kg,

bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

 

Die neuen Höchstgehalte – komplette Übersicht

Eine vollständige Übersicht der Höchstgehalte für Dioxine/Furane, dioxinähnliche und nicht-dioxinähnliche PCB entnehmen Sie bitte unserem technischen Datenblatt, das wir Ihnen zum kostenfreien Download anbieten.

Haben Sie Fragen zu Dioxinen, PCB oder unseren Analysemethoden?

Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Kundenbetreuer oder wenden Sie sich direkt an unsere Experten für Dioxine und PCB von der Eurofins GfA Lab Services.

 

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