EU nimmt Entwurf zum Verbot von Bisphenol A an
Okt. 2024. Bereits im Juni 2024 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zum Verbot der Verwendung von Bisphenol A und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten in Lebensmittelkontaktmaterialien angenommen (D097818/03[1]). Dieser wird bei Veröffentlichung als Änderungsverordnung der VO (EU) Nr. 10/2011[2] über Lebensmittelkontaktmaterialien aufgenommen. Das aktuell gültige spezifische Migrationslimit (SML) für Bisphenol A von 0,05 mg/kg wird damit bei Inkrafttreten aufgehoben. Allerdings sind verschiedene Regelungen zu Übergangsfristen vorgesehen. Mit der Veröffentlichung der Verordnung wird Ende 2024 gerechnet.
Wesentliche Inhalte des Entwurfs auf einen Blick:
- Die Verwendung von Bisphenol A und seinen Salzen für definierte Lebensmittelkontaktmaterialien wird verboten.
- Das Vorkommen von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien wird verboten, auch wenn sie unter Verwendung anderer Bisphenole oder -derivate hergestellt wurden.
- Auch die Verwendung anderer gefährlicher Bisphenole und -derivate, für die unter bestimmten Voraussetzungen Zulassungen beantragt werden können, wird geregelt.
- Eine Migration von Bisphenol A darf gemäß Anhang III des Verordnungsentwurfs nicht nachweisbar sein.
- Es werden spezifische Nachweismethoden für Bisphenole und -derivate in Lebensmittelkontaktmaterialien festgelegt; wenn nicht anders vom Referenzlaboratorium der Europäischen Union festgelegt, beträgt die Nachweisgrenze 1 µg/kg.
- Für verschiedene Lebensmittelkontaktmaterialien werden Übergangsbestimmungen festgelegt.
Was ist Bisphenol A?
Bei Bisphenolen handelt es sich um Verbindungen aus der Gruppe der Diphenylmethan-Derivate. Bisphenol A, chemisch auch 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan, gehört zu den am besten untersuchten Substanzen dieser Gruppe. Bisphenol A wird u.a. bei der Herstellung von Polycarbonaten und Epoxidharzen sowie bei der Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen verwendet. Auch in Druckfarben, Klebstoffen und anderen Materialien, die Teil fertiger Lebensmittelkontaktmaterialien sind, kann Bisphenol A eingesetzt werden. Während die Kunststoffe selbst stabil sind, besteht die Möglichkeit, dass Bisphenol A in geringen Mengen als Rückstand aus den Kunstoffen freigesetzt werden kann. Bereits seit 2011 ist die Verwendung von Bisphenol A bei der Herstellung von Babyflaschen in der EU verboten, seit 2020 gilt ein Verbot für Bisphenol in Thermopapieren.
Toxikologische Bewertung von Bisphenol A
Der Entwurf zum Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien ist eine Reaktion auf das am 19. April 2023 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte wissenschaftliche Gutachten zur Neubewertung der Risiken für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Bisphenol A (BPA) in Lebensmitteln. Darin wurde eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 0,2 ng BPA/kg Körpergewicht (KG) pro Tag festgelegt. Das bedeutet eine Absenkung des vorherigen temporären TDIs von 4 µg/kg KG um den Faktor 20.000. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) lehnen diesen TDI jedoch mit dem Verweis auf wissenschaftliche und methodische Unstimmigkeiten ab.
Bisphenol A gehört aufgrund seiner hormonellen Wirkung zu den endokrinen Disruptoren. Im Jahr 2016 hat die Europäische Kommission Bisphenol A als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) kategorisiert und 2022 folgte die Einstufung als besonders besorgniserregende Substanz (Substance of Very High Concern, SVHC) durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)[3].
Analyse von Bisphenolen bei Eurofins
Die Experti:innen aus dem Kompetenzzentrum für organische Kontaminanten des Eurofins Labornetzwerks für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland bieten Ihnen die Analyse von Bisphenol A und weiteren Bisphenolen in Verpackungsmaterialien und in Lebensmitteln an. An einer Absenkung der Bestimmungsgrenzen wird derzeit gearbeitet, um eine mögliche Ausschöpfung des TDIs besser beurteilen zu können.
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an Ihre:n Kundenbetreuer:in oder senden Sie uns Ihre E-Mail:
Relevante Dokumente
[1] D097818/03: Verordnungsentwurf der EU-Kommission über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, [...] die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
[2] Consolidated text: Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
[3] ECHA/NR/22/08: Group assessment of bisphenols identifies need for restriction