Begasung von Lebensmitteln bei der Lagerung und dem Transport
Die wichtigsten Fakten zu Ethylenoxid, Methylbromid, Phosphan und Sulfurylflourid
Dez. 2020. Der Vorratsschutz für Lebens- und Futtermittel stellt innerhalb der Produktions- und Lieferkette einen wichtigen Qualitätsparameter dar. Um die Haltbarkeit von Erzeugnissen während des Transports und Lagerung zu erhöhen, steht Produzierenden eine Vielzahl an Methoden zu Verfügung, um die verschiedensten Produktgruppen insbesondere vor Schädlings- und Schimmelpilzbefall zu schützen.
Eine dieser Methoden ist die Begasung mit Lagerschutzmitteln wie Methylbromid, Phosphan, Sulfurylflourid oder Ethylenoxid. Je nach Lagerschutzmittel werden verschiedene Anwendungsbereiche unterschieden. Gase finden entweder Anwendung zur Entwesung (Beseitigung tierischer Schädlinge) in Böden und Lagern, oder das fertige Produkt wird durch eine vorangegangene Containerbegasung geschützt. Die Container werden vor dem Transport mit der entsprechenden Substanz begast, um das wertvolle Gut während des Transports vor beispielsweise einem Schimmelpilzbefall oder Schädlingen zu schützen. Des Weiteren kann so verhindert werden, dass Schädlinge international verschleppt werden.
International unterschiedliche Regularien zu Einsatz und Höchstgehalten stellen Importunternehmen und Herstellende jedoch vor größere Herausforderungen. Durch das Aufdecken der illegalen Begasung von Sesamsaat mit Ethylenoxid im August 2020 gewann das Thema aus rückstandsanalytischer und qualitätssichernder Sicht neue Brisanz. Eine Warnung über das europäische Schnellwarnsystem löste eine Welle von Untersuchungen auf diesen Parameter aus und die bis dahin unbekannte Problematik führte letztendlich zu vielen Rückrufen und notwendigen, aber kostspieligen Warenvernichtungen.
Vorratsschutzmittel: Zulassung und Höchstmengen im Überblick
Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuelle Zulassungssituation und die zugehörigen Höchstmengen der vier Lagerschutzmittel Ethylenoxid, Methylbromid, Phosphan und Sulfurylflourid für Sie im Überblick.
Gesetzliche Regelungen in der EU für die Anwendung von Begasungsmitteln
Begasungsmittel |
Zulassung in der EU |
EU-Höchstmengen
|
Ethylenoxid |
keine Zulassung |
0,01 - 0,1 mg/kg |
Methylbromid/Bromid |
keine Zulassung |
5,0 - 400 mg/kg (pflanz. LM) |
Phosphan |
seit 2013 zugelassen |
0,01 - 0,7mg/kg |
Sulfurylflourid |
seit 2010 zugelassen |
0,01 - 10 mg/kg |
Quelle: Regelungen nach Verordnung (EG) 396/2005
Ethylenoxid
Die Verwendung von Ethylenoxid ist in Deutschland verboten. Bis ins Jahr 1981 war die Begasung mit Ethylenoxid ein bewährtes Mittel, um Lebensmittel vor Pilzen, Viren und Bakterien zu schützen. Aufgrund der stark toxischen Eigenschaften von Ethylenoxid, sowie des Umwandlungsproduktes 2-Chlorethanol, kam es jedoch zum Verbot. Ethylenoxid als solches wird derzeit als wahrscheinlich karzinogen beim Menschen eingestuft. Aufgrund der hohen Wirksamkeit als Begasungsmittel wird es dennoch in einigen Drittländern zur Containerbegasung verwendet.
Methylbromid
Bromid kann grundsätzlich einen natürlichen oder einen anthropogenen Ursprung haben. Ersteres ist vor allem in meeresnahen Böden der Fall. Zur Bodenentwesung war das Begasungsmittel Methylbromid aufgrund seiner schnellen und effektiven Wirkung weit verbreitet. Methylbromid ist als solches nur für eine geringe Zeitspanne von 10-30 Tagen im Boden nachweisbar. Das Abbauprodukt Bromid kann jedoch als Altlast für viele Jahre im Boden vorhanden sein. Vor allem seine nachweislich schädigende Wirkung auf die Ozonschicht führte dazu, dass eine Begasung mit Methylbromid in Deutschland mit Wirkung ab 01.09.2006 untersagt wurde und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 die Produktion, das Inverkehrbringen sowie die Verwendung in der europäischen Union seit 2010 verboten ist. Dennoch findet es außerhalb der EU aufgrund seiner guten Wirksamkeit Anwendung, z. B. bei der Reisproduktion in den entsprechenden Ländern. Verhältnismäßig hohe Bromidgehalte wurden auch in thailändischen Koriander- und Basilikum-Proben gemessen (Koriander: 48,5 mg/kg; Basilikum: 45,5 mg/kg). In den nächsten Jahren ist mit einem rückläufigen Trend bei den Funden in Lebensmitteln zu rechnen, da Methylbromid seit 2015 weltweit verboten ist.
Phosphan und Sulfurylflourid
Phosphan findet auf zwei unterschiedliche Arten Anwendung innerhalb der Lebensmittelproduktion: Als Pestizid wird es während der Erzeugung auf dem Feld eingesetzt, als Lagerschutzmittel während der Verarbeitung der Rohstoffe.
Gegensätzlich zu den anderen beiden genannten Substanzen geht von Phosphan bei einer sachgemäßen Begasung wenig Gefahrenpotential aus. Der gängige, zugelassene Stoff verflüchtigt sich bei sachgemäßer Anwendung zügig. Bei geeigneter Deklaration und richtigem Umgang geht Phosphan daher mit einer geringen Exposition für anwendende Personen einher.
Sulfurylflourid ist ein beliebtes Gas zur Anwendung im Vorratsschutz, obwohl es zur Schädlingsbekämpfung weniger wirksam ist als Methylbromid. Die Zulassung für Sulfurylfluorid durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) umfasst seit 2009 die Anwendung an Trockenobst, Nüssen, Schalenobst und speziellen Getreidesorten sowie zur Desinfektion leerer Mühlen und Räume (siehe auch vorherige News zu: COCERAL-Bericht zum Einsatz von Voratsschutzmitteln in Getreide und Ölsaaten).
Wir unterstützen Sie bei der Rückstandsanalytik von Lagerschutzmitteln
Um dem globalisierten Markt mit allen Herausforderungen weiter gerecht zu werden, empfehlen wir den Fokus auf Begasungsmittel neu auszurichten. Durch unsere BNN-anerkannten Labore ermöglichen wir auch Produzierenden von Bio-Lebensmitteln, Rückstandsgehalte zu kontrollieren und ihre Waren vor Querkontaminationen zu schützen. Kommen Sie auf uns zu, wenden Sie sich an Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in oder direkt an unsere unter "Kontakt" genannten Expert:innen. Wir beraten Sie gerne zu den analytischen Möglichkeiten.