JavaScript is disabled. Please enable to continue!

Mobile search icon
Lebensmittel >> Food Testing News >> Analyse von THC CBD Cannabinoiden in Lebensmitteln

Analyse von THC, CBD und weiteren Cannabinoiden in Lebensmitteln

Sidebar Image

Deutsches Cannabisgesetz hat keinen Einfluss auf die rechtliche Einordnung von hanfhaltigen Lebensmitteln

Juni 2024 (Update). Am 11. August 2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/1393 von der Europäischen Kommission zur Festlegung von Höchstgehalten von Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) in Hanfsamen und daraus gewonnen Erzeugnissen veröffentlicht. Die dort genannten Höchstgehalte sind seit dem 1. Januar 2023 gültig und sind in die neue Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915[1] übergegangen.

Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland haben eine selektive und empfindliche Methode etabliert, die die Bestimmung von THC, CBD und weiteren relevanten Cannabinoiden in Lebensmitteln ermöglicht.

Rechtliche Einordnung von hanfhaltigen Lebensmitteln

Im März 2024 hat der Deutsche Bundestag das Cannabisgesetz (CanG)[2] verabschiedet, welches im April 2024 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz entfällt in Deutschland der Betäubungsmittelstatus für Cannabis und es wird nur noch zwischen Nutzhanf (THC Gehalt <0,3 %), Konsum- und Medizinalcannabis unterschieden. In §1 des CanG wird erläutert, was alles als Cannabis definiert ist. Synthetisches THC fällt weiterhin unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)[3].

Das CanG hat auf die rechtliche Einordnung hanfhaltiger Lebensmittel keinen Einfluss. Mit Ausnahme von Hanfsamen, Hanfmehl und Hanfsamenöl und Produkten, die diese als Zutat enthalten, werden Hanf- und CBD-Produkte aktuell weiterhin als Novel Food eingestuft (Verordnung (EU) 2015/2283)[4] und sind ohne entsprechende Zulassung nicht verkehrsfähig.

Höchstgehalte für THC ab 1. Januar 2023

Folgende Höchstgehalte sind aktuell in der Verordnung (EU) 2023/915[1] festgelegt:

  • für Hanfsamen:
    3,0 mg/kg THC (Summe Δ9-THC und Δ9-THCA)
  • für gemahlene Hanfsamen, (teilweise) entfettete Hanfsamen und andere aus Hanfsamen gewonnene/verarbeitete Produkte:
    3,0 mg/kg THC (Summe Δ9-THC und Δ9-THCA)
  • für Hanfsamenöl:
    7,5 mg/kg THC (Summe Δ9-THC und Δ9-THCA)

Die Höchstgehalte gelten seit dem 1. Januar 2023. Alle vor dem 1. Januar 2023 rechtmäßig in Verkehr gebrachten Lebensmittel dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.

Hanf als Nutzpflanze

Hanf (Cannabis sativa) ist eine der ältesten Kultur- und Nutzpflanzen, deren Zubereitungen aufgrund der enthaltenen Cannabinoide seit dem Altertum als Heil- und Rauschmittel eingesetzt werden. Industriell werden aber auch die Fasern für die Herstellung von Textilien genutzt. Die Samen der Hanfpflanze sind praktisch frei von Cannabinoiden und werden zur Gewinnung von Speiseölen und Proteinpulvern eingesetzt, die in der Lebensmittelproduktion Verwendung finden. Blätter und Blüten der Hanfpflanze enthalten dagegen über 100 verschiedene Cannabinoide als sekundäre Phytometabolite. Von den psychoaktiv wirksamen Cannabinoiden stellt das Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) die wichtigste Komponente dar. Anderen Cannabinoiden wie dem Cannabidiol (CBD) werden gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben.

Toxikologische Bewertung von THC

Der Gehalt von 0,3 % Δ9-THC wird hauptsächlich zur betäubungsmittelrechtlichen Einstufung der Produkte in der Europäischen Union verwendet. In Deutschland ist die Einstufung aufgrund des Cannabisgesetzes entfallen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einer im Januar 2020 veröffentlichten Stellungnahme eine akute Referenzdosis (ARfD) von 1 µg/kg Körpergewicht festgelegt. Dieser Wert kann bereits beim Verzehr geringer Mengen eines Lebensmittels mit THC überschritten werden. Allerdings weist die EFSA auf fehlende Analysen- und Verzehrsdaten hin, die für eine bessere Abschätzung notwendig wären.

Analyse von THC, CBD und anderen Cannabinoiden

Unsere Expertinnen und Experten aus dem Kompetenzzentrum für organische Kontaminanten des Eurofins Labornetzwerks für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland haben bereits langjährige Erfahrung mit der LC-MS/MS-Analyse organischer Verbindungen im Spurenbereich. Zur Analyse von Cannabinoiden in Lebensmitteln stehen dabei modernste chromatographische Trenntechniken in Kombination mit den neuesten und empfindlichsten Massenspektrometern zur Verfügung (LC-ESI-MS/MS). Die Verwendung interner Standards stellt den Status quo in Bezug auf Präzision und Richtigkeit der erhaltenen Analysenergebnisse dar. Die arbeitstägliche Messung von Kalibrierstandards und Lebensmittel-Referenzmaterialien zur kritischen Kontrolle der Analytik sind zusätzliche Qualitätsstandards, die die Sicherheit der Analytik erhöhen.

Neben der Analyse von Δ9-THC, Δ9-THC-Säure und deren Summe sowie der Analyse von CBD beinhaltet unser Angebot zusätzlich die Analyse eines breiten Spektrums von weiteren Cannabinoiden:

  • Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC)
  • Δ9-Tetrahydrocannabinolsäure (Δ9-THCA)
  • Gesamt Δ9-Tetrahydrocannabinol
  • Cannabidiol (CBD)
  • Cannabichromene (CBC)
  • Cannabidiolsäure (CBDA)
  • Cannabidivarin (CBDV)
  • Cannabidivarinsäure (CBDVA)
  • Cannabigerol (CBG)
  • Cannabigerolsäure (CBG-A)
  • Cannabinol (CBN)
  • Tetrahydrocannabivarin (THCV)
  • Δ8-Tetrahydrocannabinol (Δ8-THC)

Aktuell bieten wir Ihnen Analysen für hanfhaltige Lebensmittel an. Eine Analyse von Cannabispflanzen, -blüten, -harz oder anderen Pflanzenteilen ist in Vorbereitung.

Sie haben Fragen zur Analyse von THC, CBD und Cannabinoiden?

Kontaktieren Sie unsere Expertin Sindy Böhme oder Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

Relevante Verordnungen und Gesetze

[1Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission (Kontaminantenverordnung)
[2] Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - Bundesgesetzblatt
[3] "§ 1 Betäubungsmittel" des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
Anlage I (zu § 1 Abs. 1) (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) zum Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
[4] Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel (Novel Food Verordnung) (konsolidierter Text)