Analyse auf Hydroxyanthracenderivate in Aloe-Zubereitungen und anderen pflanzlichen Rohstoffen
Nahrungsmittel und Kosmetik: Eurofins ergänzt Portfolio um die Analyse auf Aloin A+B, Aloe-Emodin, Emodin und Danthron
Aug. 2021. Eurofins Food Testing Germany hat gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus Brea, Kalifornien (USA) eine neue Analyse aufgesetzt, in deren Fokus Hydroxyanthracenderivate in Zubereitungen aus Aloe-Pflanzen stehen. Während in den USA schon länger (allerdings bei höheren Bestimmungsgrenzen) Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikrohstoffe von Eurofins auf Hydroxyanthracenderivate analysiert wurden, ergab sich in Deutschland insbesondere nach Änderung der Anreicherungsverordnung die Notwendigkeit eine solche Methode zu etablieren.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Wirkung, Analytik und rechtliche Regulierung von Hydroxyanthracenderivaten.
Wirkung von Hydroxyanthracenderivaten
Hydroxyanthracenderivate (Synonyme: Anthranoide; Anthrachinone) verbessern nachweislich die Darmfunktion. Zubereitungen aus Pflanzen, die diese Substanzen enthalten, sind daher in verschiedenen Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln zu finden. Allerdings können von Hydroxyanthracenderivaten auch gesundheitliche Risiken ausgehen.
Anfang November 2017 äußerte sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu den gesundheitlichen Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln aus Ganzblattzubereitungen der Aloe Vera in einer umfangreichen Stellungnahme. In einem wissenschaftlichen Gutachten zur Bewertung der Sicherheit von Hydroxyanthracenderivaten befand die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority; EFSA) bereits Ende November 2017, dass bei der Verwendung als Lebensmittel durch das natürlich Vorkommen von Aloe-Emodin, Emodin, Danthron mit schwerwiegenden gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu rechnen sei. Hydroxyanthracenderivate seien grundsätzlich als genotoxisch und kanzerogen zu betrachten. In Ermangelung einer soliden Datenlage war es der Behörde allerdings nicht möglich, eine unbedenkliche Aufnahmemenge festzulegen.
Änderung der Anreicherungsverordnung
Das zuvor erwähnte EFSA-Gutachten hatte direkte Auswirkungen auf das geltende europäische Recht. So wurde mit der Verordnung (EU) 2021/468 der Kommission vom 18. März 2021 der Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (Stoffe, deren Verwendung in Lebensmitteln verboten oder eingeschränkt ist oder von der Gemeinschaft geprüft wird) in Bezug auf botanische Arten, die Hydroxyanthracenderivate enthalten, erweitert (wir berichteten in den Eurofins Food Legislation News Nr. 3/2021, Seite 4). Die Verordnung trat am 8. April 2021 in Kraft. Durch die Listung in Teil A des Anhangs sind seitdem Aloe-Emodin, Emodin und Danthron - und Zubereitungen aus diesen Stoffen – sowie Zubereitungen aus Blättern von Aloe-Arten, die Hydroxyanthracenderivate enthalten, verboten.
Auswirkungen auf Zubereitungen aus Aloe Vera
In erster Linie sind von der Änderung der Anreicherungsverordnung also Aloe-Produkte betroffen. Es existieren ca. 250 Aloe-Arten. Die bekannteste darunter ist die Aloe barbadensis, auch Aloe vera genannt. Das farblose Aloe-Blattgel wird schon lange als Aloe Vera-Gel in Lebensmittelzubereitungen und in der Kosmetik verwendet. Besonders hohe Gehalte an Hydroxyanthracenderivaten finden sich in der Blattoberschicht (Blattrinde und Latexschicht). Daher wird diese bei der industriellen Herstellung des Gels sorgfältig abgetrennt und das Gel ggf. weiter technologisch aufbereitet. Wie gut das gelungen ist, lässt sich ab sofort bei Eurofins prüfen.
Auswirkungen auf Zubereitungen aus anderen Pflanzen
Auch zahlreiche andere Pflanzen enthalten verschiedene Hydroxyanthracenderivate. Inwiefern die Pflanzenspezies Rheum, Cassia und Rhamnus die oben genannten und nun verbotenen Substanzen enthalten, gilt es zu überprüfen. Daher wurden in Anhang III Teil C (Zubereitungen, die von der Gemeinschaft noch geprüft werden) Zubereitungen aus Wurzel oder Rhizom von Rheum palmatum L., Rheum officinale Baillon und ihren Hybriden, aus Blättern oder Früchten von Cassia senna L. sowie Zubereitungen aus der Rinde von Rhamnus frangula L. oder Rhamnus purshiana DC. aufgenommen.
Allgemeines zur Analyse von Hydroxyanthracenderivaten
Aufgrund ihrer phenolischen Struktur sind Hydroxyanthracenderivate sehr gut mit einem UV/Vis-Detektor nachweisbar. Gekoppelt mit einem Flüssigchromatographen werden die Derivate aufgetrennt und anschließend quantifiziert. Das Verfahren wurde bei Eurofins in Anlehnung an die AOAC 2016.09-2016-Methode entwickelt und für die ersten Matrices validiert.
Die Methode ist besonders geeignet für pulverförmige Rohstoffe für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel sowie für Pflanzenextrakte und einfache Rohstoffe. Für komplexere Produkte wie Tabletten, Kapseln und Smoothies befindet sich eine separate Methode bereits in der Entwicklung. Sprechen Sie uns bei Bedarf gern hierauf an.
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