Untersuchung auf Cumarin in Lebensmitteln
Der natürliche Aromastoff Cumarin ist in der Pflanzenwelt weit verbreitet. Man findet ihn z.B. in Tonkabohnen, Lavendel, Waldmeister, zahlreichen Gräsern und in Cassia-Arten. Als natürlicher Inhaltsstoff kann er in Produkten wie Gewürzen, zimthaltigen Lebensmitteln oder Getränken (z.B. Liköre) enthalten sein. Aber auch in Kosmetika wird das angenehm süßlich-würzige Aroma von Cumarin geschätzt.
Cumarin wird als leberschädigend und kanzerogen eingestuft und wurde bereits 1954 in den USA in Lebensmitteln verboten. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 darf Cumarin Lebensmitteln nicht zugesetzt werden. Der natürliche Gehalt darf folgende Höchstmengen nicht überschreiten:
- "Traditionelle und/oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt in der Kennzeichnung angegeben ist" (z.B. Zimtsterne): 50 mg/kg
- "Frühstücksgetreideerzeugnisse einschließlich Müsli": 20 mg/kg
- "Feine Backwaren außer traditionelle und/oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt in der Kennzeichnung angegeben ist": 15 mg/kg
- Dessertspeisen, die Zimt enthalten: 5 mg/kg
Aufgrund des stabileren Aromas wird in verarbeiteten Produkten hauptsächlich Cassia-Zimt eingesetzt, der im Gegensatz zu Ceylon-Zimt eine höhere Cumarin-Konzentration enthält. Aus diesem Grund rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR; Stellungnahme 036/2012) zu einem maßvollen Verzehr von Cassia-Zimt und zur Verwendung des cumarinarmen Ceylon-Zimt.
Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland bieten den Nachweis von Cumarin in Lebensmitteln nach der amtlichen Methode gemäß §64 LFGB mittels HPLC-MS/MS an. Diese Untersuchung erlaubt eine quantitative Bestimmung des Cumarin-Gehaltes in festen und flüssigen Probenmatrices.
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