Untersuchung von Eiern und Geflügelprodukten
Knapp ein Drittel der weltweiten Fleischproduktion entfällt auf Geflügel. Auch die globale Eiproduktion ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dabei sind Ei- und Geflügelprodukte mikrobiologisch sensible Rohwaren. Schnellwarnungen des Europäischen Rapid Alert Systems for Food and Feed (RASFF) für die Bereiche Ei und Geflügel beziehen sich zu einem erheblichen Anteil auf Belastungen mit Mikroorganismen, insbesondere Salmonellen, aber auch andere Spezies wie Campylobacter, Listerien, EHEC und MRSA.
Zudem gibt es weitreichende gesetzliche Regelungen, u.a. zu Tierarzneimittelrückständen, zu beachten, die von völligen Verboten über tierartspezifische Höchstmengen bis hin zu Zulassungen ohne Mengenbeschränkungen reichen. Auch andere Rückstände und Kontaminanten, wie z.B. Dioxine, PCB, Schwermetalle, Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/MOAH), Pestizide oder Mykotoxine, können, u.a. über das Futter, in Eier und Geflügel gelangen und müssen zum Schutz der Verbraucher:innen regelmäßig kontrolliert werden. Neben Spezialanalysen, wie die Bestimmung von Lipidspektren, Indikatorsäuren und Dripverlust, runden die allgemeine Lebensmittelanalytik, sensorische und lebensmittelrechtliche Beurteilung, Kennzeichnungs- und Herkunftsprüfung, Beratung zur „ohne Gentechnik“-Auslobung und viele weitere Services unser Portfolio für die Qualitätssicherung von Ei- und Geflügelprodukten ab.
Nähere Informationen sind im Leistungsspektrum Ei und Geflügel zusammengefasst.
Relevante Rechtsgrundlagen und Richtlinien
- Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission (konsolidierter Text) (mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel)
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs)
- Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission (Tierarzneimittel in Lebensmitteln tierischen Ursprungs)
- Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (Höchstmengen Verordnung für Tierarzneimittelrückstände)
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse
Mitgliedschaften und Zulassungen einzelner Eurofins Labore(*)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Arbeitsgruppe §64 LFGB Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln
- Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), Lebensmittelchemische Gesellschaft (LChG), Arbeitsgruppe Tierarzneimittelrückstände
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(*)Details zu den Mitgliedschaften der einzelnen Eurofins Laboratorien finden Sie unter www.eurofins.de/lebensmittel/labore
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