Untersuchung von Babynahrung
Die Herstellung von Babynahrung stellt nicht nur hohe Anforderungen an Produktion und Landwirtschaft, sondern auch an die Qualität und Erfahrung eines Dienstleistungslabors. Auch durch die Gesetzgebung werden Säuglinge und Kleinkinder als besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppe angesehen, da das Verhältnis von Nahrungsaufnahme zu Körpergewicht in keinem anderen Lebensstadium so groß ist. Mögliche toxische Rückstände durch den Anbau oder die Produktion sind dementsprechend stärker zu reduzieren, als dies für andere Lebensmittel notwendig ist. Um vor allem Pestizid-Rückstände schon bei der Herstellung einzuschränken, werden häufig ökologisch erzeugte Lebensmittel eingesetzt. Andere Kontaminanten wie Schwermetalle und Mykotoxine, die zwar durch den Anbau und die Lagerbedingungen beeinflussbar sind, sind durchaus schwieriger zu regulieren und unterliegen größeren Schwankungen.
Insbesondere für Babynahrungen sind zudem detaillierte Vorgaben in der Verordnung (EU) 2016/127 gegeben, welchen Nährstoff- und Vitamingehalt die zumeist als ausschließliches Lebensmittel verwendeten Nahrungen, erfüllen müssen. Das bedeutet, alle Kennzeichnungen müssen durch genaue wissenschaftliche Messung durch ein akkreditiertes Labor bestätigt sein. Für besonders gefährdete Gruppen wie Säuglinge und Menschen, die einer klinischen Ernährung bedürfen, müssen die Nährstoffe sehr spezifisch und genau quantifiziert werden, auch und gerade bei sehr geringen Konzentrationen.
Für die Analyse komplexer Lebensmittelmatrices auf Makro- und Mikronährstoffen ist besondere Sachkenntnis im Labor erforderlich. Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland verfügen über Möglichkeiten zur Analyse des gesamten Spektrum von Nährstoffen in Lebensmitteln und in deren Rohstoffen, einschließlich Gemüse, Obst, Milchprodukte, Öle und Fette, Getreide und Mehl.
Unsere Expert:innen unterstützen mit langjähriger Kompetenz bei der Erstellung eines Monitoringplans, der auf die Erfordernisse von Babynahrung abgestimmt ist.
Relevante Rechtsgrundlagen und Richtlinien
- Verordnung (EU) 2016/127 (Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, konsolidierter Text)
- Richtlinie 2006/125/EG der Kommission (Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder)
- Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (Höchstgehalte an Pestizidrückständen)
- Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission (Kontaminantenverordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission (konsolidierter Text) (mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel)
- Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen (LMBVV)
Mitgliedschaften und Zulassungen einzelner Eurofins Labore(*)
- Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh)
- Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), Lebensmittelchemische Gesellschaft (LChG)
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(*)Details zu den Mitgliedschaften der einzelnen Eurofins Laboratorien finden Sie unter www.eurofins.de/lebensmittel/labore
Foto: ©123rf/Vadim Ginzburg