Analyse auf Tierarzneimittelrückstände
Tierarzneimittel werden zur Prophylaxe oder Therapie von Krankheiten, als Beruhigungsmittel auf Transportwegen oder zur Wachstumsförderung eingesetzt. Es besteht die Möglichkeit, dass geringe Mengen der Stoffe, die zur Behandlung eingesetzt werden, in die Nahrungskette des Menschen gelangen. Zum Schutz der Verbraucher:innen belegt die Gesetzgebung den Einsatz von Tierarzneimitteln mit zahlreichen Restriktionen, die von Totalverboten über Tierarten- und Einsatzbeschränkungen zu tolerierbaren Höchstwerten reichen.
Unsere Expert:innen aus dem Kompetenzzentrum für Tierarzneimittelanalytik der Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland bieten ein umfassendes Analysenportfolio von mehr als 250 Tierarzneimittelrückständen an. Hierzu gehören Antibiotika (z.B. Penicilline, Tetracycline, Cephalosporine, Chloramphenicol), Antiparasitika (wie z.B. Avermectine, Imidazole, Kokzidiostatika), Hormone (Androgene, Estrogene, Gestagene), β-Agonisten (z.B. Ractopamin und Clenbutarol), endokrine Disruptoren und nichtsteroidale Entzündungshemmer.
Das Portfolio von Einzelsubstanz- über Multigruppenanalysen (bis zu 100 Substanzen in einer Testmethode) kann auf alle Lebens- und Futtermittelmatrizes angewendet werden. Nicht alle dieser Substanzen sind jedoch von gleicher Wichtigkeit für Risikomonitoringprogramme. Vielmehr hängt die Relevanz einzelner Wirkstoffe von der Beschaffenheit der Probe, dem Herkunfts- und Zielland sowie dem Zeitpunkt der Probenahme innerhalb der Lebensmittelkette ab. Eine kompetente Beratung durch unsere Expert:innen zur Erstellung von Probenahmeplänen und Festlegung des Untersuchungsrahmens ist daher Teil unseres umfassenden Service.
Relevante Rechtsgrundlagen und Richtlinien
- Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission (Tierarzneimittel in Lebensmitteln tierischen Ursprungs)
- Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (Höchstmengen Verordnung für Tierarzneimittelrückstände)
- Verordnung (EG) Nr. 124/2009 der Kommission (Höchstgehalte an Kokzidiostatika in Lebensmitteln)
- Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (unerwünschte Stoffe in der Tierernährung)
Mitgliedschaften und Zulassungen einzelner Eurofins Labore
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Arbeitsgruppe §64 LFGB Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln
- Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), Lebensmittelchemische Gesellschaft (LChG), Arbeitsgruppe Tierarzneimittelrückstände