Persistent Organic Pollutants (POPs)
Die Stockholmer Konvention (Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants), ein globales Abkommen zur Beendigung oder Einschränkung der Produktion, Verwendung und Freisetzung von POPs ("persistent organic pollutants") wurde im Mai 2004 von 79 Staaten unterzeichnet.
In dieser Konvention wurde die Produktion, Verwendung und Freisetzung verschiedener organischer Chemikalien bzw. POPs mit bestimmten Umwelteigenschaften - persistent, bioakkumulativ und ubiquitär - verboten oder eingeschränkt.
In einem ersten Schritt wurden 12 Chemikalien gelistet, welche auch als "dreckiges Dutzend" bekannt sind. Seit der letzten Sitzung der Vertragsparteien mit unterdessen 180 Mitgliedsstaaten ist die Liste der neuen POPs auf insgesamt 30 Schadstoffe angewachsen und in dieser Form im Dezember 2015 in Kraft getreten.
Weitere ergänzende Regularien sind in der Diskussion. Es wird erwogen, die kurzkettigen Chlorparaffine (SCCP), Decabromodiphenylether (Kommerzielles Gemisch, c-decaBDE), Dicofol und Pentadecafluoroktansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-ähnlichen Bestandteile ebenfalls in die Liste der Stockholmer Konvention aufzunehmen.
Alle POPs, die ursprünglichen 12 ("dreckiges Dutzend"), die neu in die Stockholmer Konvention aufgenommenen, sowie die sich in der Diskussion befindlichen weiteren POPs sind bereits seit langem fester Bestandteil des Analysenspektrums des Kompetenzzentrums für die Analyse auf POPs im Eurofins Labornetzwerk.
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