Analyse auf Mykotoxine und Pflanzentoxine
Die von Schimmelpilzen gebildeten Mykotoxine dienen häufig, ebenso wie die von sehr vielen Pflanzenarten gebildeten Pflanzentoxine, dem Schutz vor Fraßfeinden und können für Mensch und Tier bereits in geringsten Konzentrationen giftig sein. Daher unterliegen sie einer strengen gesetzlichen Regelung.
Bei der Ernte und Lagerung von Naturprodukten, wie z.B. Getreiden, Pseudogetreiden, Kaffee, Kräutern, Tee, Ölsaaten, Nüssen, Gemüsen und Hülsenfrüchten, kann es durch Pilzinfektionen (z.B. Mutterkorn bei Getreide), Schimmelpilzbefall (Aspergillus, Penicillium, Fusarium, Alternaria) oder durch den ungewollten Eintrag von Beikräutern (z.B. Stechapfel, Jakobs-Kreuzkraut) zu einer Verunreinigung mit Mykotoxinen (z.B. Aflatoxin, Ochratoxin A, Fumonisin, Zearalenon, Deoxynivanenol) oder Alkaloiden (Ergotalkaloiden, Tropanalkaloiden, Pyrrolizidinalkaloiden) kommen.
Derzeit sind ca. 400 verschiedene Mykotoxine, mehr als 500 Pyrrolizidinalkaloide und deren N-Oxide sowie mehr als 200 Tropanalkaloide bekannt. Aber nicht nur die große Anzahl an Toxinen aus sehr verschiedenen chemischen Stoffklassen ist hier analytisch relevant. Besonders Mykotoxine sind oft sehr heterogen in der Rohware verteilt. Eine repräsentative Probenahme ist daher unerlässliche Grundvoraussetzung für die spätere Richtigkeit der Analysenergebnisse. Die Europäische Union hat die Anforderungen an die Probenahme von Lebensmitteln für die Mykotoxinanalytik rechtlich geregelt.
Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland bieten ein umfangreiches, risikoorientiertes Mykotoxin- und Pflanzentoxin-Testportfolio für Lebensmittel und Futtermittel an. Dieses umfasst aktuelle Screening- und Bestätigungsmethoden für alle geregelten sowie ein breites Spektrum weiterer Mykotoxine und Pflanzentoxine. Ergänzt wird es durch Probenahmeservices.
Relevante Rechtsgrundlagen und Richtlinien
- Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Kommission (Probenahmeverfahren und Analysemethoden Mykotoxine)
- Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission (Kontaminantenverordnung)
- Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (unerwünschte Stoffe in der Tierernährung)
- 2006/576/EG: Empfehlung der Kommission (Richtwerte für Mykotoxine in Futtermitteln)