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Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung

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Seit Oktober 2008 befinden sich Produkte mit einem "ohne Gentechnik"-Siegel in den Supermarktregalen. Diese Produkte müssen die gesetzlichen Vorgaben aus dem EG-Gentechnikdurchführungsgesetz einhalten. In dieser Verordnung sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Gentechnik erzeugt wurden, geregelt.

Bei tierischen Lebensmitteln sind bestimmte Anwendungen bei Futtermitteln zulässig, obwohl Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen grundsätzlich laut EG-Gentechnikdurchführungsgesetz nicht erlaubt sind.

Bei Futtermitteln gibt es folgende Ausnahmen: 

  • Das Verbot von gv-Futterpflanzen bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum vor der Schlachtung. Davor dürfen die Tiere mit gv-Futter gefüttert werden.
  • Unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 % sind "zufällige, technisch unvermeidbare" Beimischungen von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen in Futtermitteln erlaubt.
  • Erlaubt sind zudem Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden. Außerdem dürfen die Tiere mit gentechnisch hergestellten Arzneimitteln oder Impfstoffen behandelt werden.

Die Anforderungen für Lebensmittel einer "ohne Gentechnik" Kennzeichnung sind strenger geregelt. Hierbei dürfen nicht verwendet werden:

  • Zutaten oder Zusatzstoffe aus gv-Pflanzen,
  • Zusatzstoffe, Vitamine, Aminosäuren, Aromen oder Enzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. In der Gesetzgebung ist lediglich die Ausnahme für gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe, die nach der EU-Ökoverordnung zugelassen sind und für die es keine "ohne Gentechnik" hergestellten Alternativen gibt, definiert .

Zufällige oder technisch unvermeidbare GVO-Vermischungen in Lebensmitteln, die über der technischen Nachweisgrenze von 0,1 % liegen, werden grundsätzlich in Lebensmitteln mit der Kennzeichnung "ohne Gentechnik" nicht toleriert.

VLOG

Die vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e V. (VLOG) erstmalig 2017 veröffentlichen Vorgaben für die GVO-Analytik in Futtermitteln wurden zuletzt Ende 2022 überarbeitet und gelten in ihrer aktuellen Version ab dem 01.01.2023. Eurofins GeneScan GmbH verfügt über die VLOG-Anerkennung von GVO-Untersuchungen für VLOG-zertifizierte Unternehmen.

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Foto: ©iStockphoto.com/monkeybusinessimages