Analyse auf Farbstoffe
Lebensmittel werden aus unterschiedlichen Gründen eingefärbt, z.B. um Farbverluste durch Verarbeitung, Lagerung oder Zubereitung auszugleichen, den lebensmitteltypischen Geschmack erkennbar zu machen oder appetitanregend zu wirken.
Lebensmittelfarbstoffe sind in zahlreichen Lebensmitteln enthalten, u.a. in Margarine, Ölen, Käse, Fisch und Meeresfrüchten, Gewürzen, Marmeladen, Eiskrem, Backwaren, Nachspeisen, Süßigkeiten, Snacks und (Milch-) Getränken.
Jeder Lebensmittelfarbstoff, der zur Verwendung in der Europäischen Union (EU) zugelassen ist, unterliegt einer strengen wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung. Bei vielen Farbstoffen ist noch nicht bekannt, welche Langzeitwirkungen sie haben. Manche Lebensmittelfarbstoffe, stehen im Verdacht Krebs, Allergien oder Hyperaktivität auszulösen. Um das Gesundheitsrisiko einzudämmen, ist der Einsatz mancher Farbstoffe rechtlich verboten oder nur in bestimmten Mengen zugelassen.
Die als Sudanfarbstoffe bekannte Gruppe der Azofarbstoffe umfasst rote Farbstoffe wie Sudan I bis Sudan IV, Sudan Orange G, Sudan Rot B, Sudan Rot G und Sudan Rot 7B. Zusammen mit anderen in Lebensmitteln illegal verwendeten Farbstoffen wie 4-(dimenthylamino)azobenzen (Buttergelb), Pararot, Rhodamin B und Orange II, sind dies synthetisch produzierte rote Azofarbstoffe. Diese Farbstoffe gelten als krebserregend und erbgutschädigend und sind deshalb als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU verboten (nicht aufgelistet in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe). Nichtsdestotrotz werden diese Farbstoffe in einigen Ländern verwendet, um die Farbe von z.B. Paprika- und Chillipulver zu intensivieren oder licht- bzw. alterungsbedingte Farbverluste auszugleichen.
Relevante Rechtsgrundlagen und Richtlinien
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (Text von Bedeutung für den EWR) - konsolidierte Fassung
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