Untersuchung auf Allergene in Lebensmitteln
Allergische Symptome, die nach dem Verzehr von Lebensmitteln entstehen können, beeinträchtigen die Lebensqualität erheblich und können sogar lebensbedrohlich sein (anaphylaktischer Schock). Neben Lebensmittelallergien gibt es weitere Nahrungsmittelunverträglichkeiten, z. B. Laktoseintoleranz oder Zöliakie (Gluten-Unverträglichkeit).
Lebensmittelallergiker:innen müssen das auslösende Allergen streng vermeiden. Dies kann nur durch ausführliche Information der Konsument:innen über Verunreinigungen, Inhalts- und Zusatzstoffe in Lebensmitteln gelingen.
Die aktuelle Allergenkennzeichnung nach Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMIV) führt vierzehn Lebensmittel auf, die eine allergische Reaktion auslösen können und berücksichtigt dabei auch Unverträglichkeiten. Seit Dezember 2014 müssen diese vierzehn Lebensmittel durch die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) vom 22. November 2011 auf europäischer Ebene auch besonders (z.B. durch Schriftart oder Hintergrundfarbe) hervorgehoben und ebenfalls bei "loser Ware" kenntlich gemacht werden. Verunreinigungen von Produkten mit allergenen Stoffen über Kreuzkontaminationen sind durch die Verordnung nicht erfasst, sollten allerdings im Rahmen der allgemeinen Produkthaftung mit berücksichtigt werden.
Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland bieten den Nachweis von Lebensmittelallergenen überwiegend mittels ELISA-basierter Testsysteme an, die Proteine in Lebensmitteln detektieren. Ergänzend steht eine Vielzahl von PCR-Methoden zum Nachweis von DNA aus allergenen Lebensmitteln zur Verfügung.
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