NIAS-Screening von Verpackungs- und Lebensmittelkontaktmaterialien
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Das Mercosur-Gebiet besteht aus den Vollmitgliedsstaaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay. Derzeit ist Venezuela gesperrt, da mehrere wichtige Bestimmungen der durch die Südamerikanische Handelsunion Mercosur erlassene Gesetzgebung dort nicht eingehalten werden.
Vergleichbar mit der Europäischen Union hat Mercosur einen Rahmenstandard GMC Res. Nr. 03/92 (Allgemeine Kriterien für Verpackungen und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen) festgelegt, der für alle Lebensmittelkontaktmaterialien folgendes vorgibt:
- Übereinstimmung mit der Guten Herstellungspraxis (GMP),
- Vorhandensein einer angemessenen Reinheit,
- Keine Migrationen schädlicher oder toxischer Verbindungen von der Verpackung ins Lebensmittel,
- Keine Verursachung von inakzeptabler Veränderung der Zusammensetzung, des Geschmacks oder des Geruchs von Lebensmitteln.
Mit dieser Rahmennorm hat die Mercosur eine Reihe von Normen für Metalle, Kunststoffe, Papier und Pappe, Glas und Keramik, Elastomere, Klebstoffe sowie Paraffinwachse festgelegt.
Für Kunststoffe gilt zusätzlich die Resolution GMC 56/92, die einen Gesamtmigrationsgrenzwert von 50 mg/kg Lebensmittel bzw. 8 mg/dm2 definiert. Weiterhin bestehen noch zwei separate Resolutionen für Stoffe, die für die Verwendung in Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt zugelassen sind:
GMC Res. Nr. 02/12 listet Monomere und andere Ausgangsstoffe auf, während GMC Res. Nr. 32/07 Zusatzstoffe benennt, die in Materialien und Gegenständen aus Kunststoff zugelassen sind. Beide Positivlisten sind weitgehend identisch mit Anhang I der Europäischen Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011.
Vergleichbar mit dem Konzept der EU-Verordnung muss die Mercosur-Verordnung in die Gesetzgebung der nationalen Mitgliedstaaten übernommen werden.