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Gesamtgehalt der chemischen Analyse von Verpackungen und Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM)

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Gesamtgehalt der chemischen Analyse von Verpackungen und Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM)

Die Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 legt einen Maximalgehalt für einige mit Lebensmitteln in Berührung kommende Substanzen fest. Dabei handelt es sich um sehr flüchtige Stoffe, wie z. B. Butadien, Acrylnitril oder Vinylchlorid, bzw. solche Stoffe, die in Lebensmittelsimulanzien instabil sind, wie beispielsweise aromatische Diisocyanate. Die überwiegende Mehrheit dieser Substanzen, die in Kunststoffverpackungen vorkommen, wird durch ihre spezifische Migration in Lebensmittel beschränkt anstelle ihrer Gesamtbewertung aufgrund einer chemischen Analyse.

Die Gesamtbewertung einer chemischen Analyse von Chemikalien ist hauptsächlich in folgenden Bereichen geregelt:

  • REACH schreibt eine Kennzeichnung vor, wenn besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einem Material in Konzentrationen > 0,1% vorhanden sind.
  • Die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle beschränkt die Menge an Blei, Cadmium, Chrom VI und Quecksilber auf < 100 mg/kg in Summe aller der vier Schwermetalle.
  • Gefährliche Schwermetalle Blei, Cadmium, Chrom VI und Quecksilber, Flammschutzmittel Polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Biphenylether (PBDE) sowie vier Phthalat-Weichmacher in Elektro- und Elektronik-Altgeräten
  • REACH Anhang XVII für Substanzen, die Beschränkungen unterliegen,
  • Darüber hinaus regelt auf EU-Ebene auch die Verordnung (EU) 2019/1021 (Neufassung) über persistente organische Schadstoffe (POP) eine Gesamtbewertung einiger Chemikalien.
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