Sensorische Bewertung
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Die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 schreibt vor, dass Lebensmittelkontaktmaterialien die organoleptischen Eigenschaften von Lebensmitteln nicht verändern dürfen. Im Allgemeinen wird dies als Geschmack, Geruch sowie optisches Erscheinungsbild der Lebensmittel interpretiert.
Sensorische Abweichungen werden häufig durch Verpackungsmaterialien oder deren Bestandteile hervorgerufen, z. B. durch Lösungsmittelrückstände aus Druckfarben oder unerwünschten Chemikalien aus recyceltem Karton.
Leider gibt es in Europa keine harmonisierte Methode, um eine solche Aberration bewerten zu können. Deutschland hat die auf Exposition basierende DIN-Norm 10955 erarbeitet, die mit Migrationsprüfungen vergleichbar ist und die zusätzlich eine Bewertung durch ein geschultes Gremium von Sensorikexperten vorsieht.
Für Lebensmittelverpackungen aus Papier und Pappe legt die Norm DIN EN 1230 Teil 1 und 2 einen harmonisierten Prüfaufbau unter Verwendung von Schokolade als Lebensmittelsimulanz fest.