Prüfungen von Kunststoffverpackungen
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Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff sind stark reguliert und ein zentraler Bestandteil der Rahmenverordnung EG (Nr.) 1935/2004.
Am 1. Mai 2011 trat die Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 in Kraft, die eine Reihe spezifischer Anforderungen an Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, definiert. Diese Verordnung reguliert die Anforderungen an Substanzen, die in der Produktion verwendet werden dürfen, die Konformitätsprüfung sowie die Ausstellung einer Konformitätserklärung (DoC).
Unionsliste der zugelassenen Substanzen
Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission enthält eine detaillierte Liste der Substanzen, die bei der Herstellung von Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt verwendet werden dürfen (Monomere, Zusatzstoffe, Produktionshilfsstoffe usw.). Diese Liste informiert darüber hinaus über deren regelkonforme Verwendung und zeigt zusätzlich spezifische Anforderungen an, wie z. B. einen bestimmten Migrationswert bzw. einen spezifischen Grenzwert für einen Rückstand.
Gesamtmigration – Grenzwerte
In einer Prüfung der Gesamtmigration untersuchen wir die Gesamtmenge an Stoffen, die aus dem Material oder Gegenstand in das Lebensmittel übergegangen sind. Der angegebene Grenzwert liegt bei 10 mg/dm2. Dabei wird die Gesamtmigration mit Hilfe von verschiedenen Lebensmittelsimulanzien gemäß der europäischen Norm EN 1186 bestimmt.
Spezifische Migration – Grenzwerte
Die Migration von verbliebenen Monomeren, Zusatzstoffen, Weichmachern und Lösungsmitteln in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wird in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 auf der Grundlage der Toxizität des einzelnen Stoffes geregelt. Wir können die maximale Migration der Stoffe berechnen, Prüfungen nach den aktuellen Normen durchführen.
Non-Intentionally Added Substances (NIAS)
Die Verordnung legt Anforderungen an den Hersteller fest, die potenziellen Gesundheitsrisiken zu bewerten, die mit dem Vorhandensein von nicht absichtlich zugesetzten Stoffen (NIAS) im Lebensmittelkontaktmaterial verbunden sind. NIAS umfassen z. B. Verunreinigungen, Abbauprodukte und Reaktionsprodukte aus dem Herstellungsprozess, sind jedoch nicht nur darauf beschränkt.
Declaration of Compliance (DoC)
Alle anderen Vermarktungsstufen als die des Einzelhandels müssen eine schriftliche Erklärung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass die Rechtsvorschriften eingehalten werden. Eine Konformitätserklärung ist eine Dokumentation, die einem Lebensmittelkontaktmaterial durch die Lieferantenkette folgt. Die Deklaration enthält Informationen zur Qualitätssicherung durch den Hersteller und zeigt, dass das Produkt den Vorschriften entspricht.