Prüfung von Silikonen
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Bei der Herstellung von Silikon werden verschiedene Substanzen verwendet und es besteht die Gefahr, dass diese aus der Verpackung ins Nahrungsmittel migrieren könnten. Deshalb haben einige EU-Länder wie Frankreich und Spanien die Silikone in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufgenommen. Allerdings gibt es auf EU-Ebene keine spezifischen harmonisierten Vorschriften, die Anforderungen an Silikone festlegen, die in Lebensmittelkontaktmaterialien bzw. entsprechenden Bedarfsgegenständen verwendet werden.
Jedoch existieren in Europa zwei Empfehlungen, die Silikon im Lebensmittelkontakt betreffen: Der Europäische Rat erließ die Resolution AP 2005(5) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte die Leitlinie Nr. XV. Erstere beinhaltet eine Liste von Substanzen, die bei der Herstellung von Silikon verwendet werden dürfen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Positivliste zugelassener Stoffe, kann jedoch bei der zur Vorsicht vorgenommenen Bewertung herangezogen werden. Außerdem legt die Resolution einen Grenzwert in Höhe von 10 mg/dm2 für die Gesamtmigration fest, die jegliche Stoffe in Lebensmittelkontaktmaterialien und Bedarfsgegenständen aus Silikon einhalten müssen.
Dagegen nennt die BfR-Richtlinie spezielle Substanzen, deren Verwendung in Silikon bewertet wird, sowie gibt sie Einschränkungen in Form von spezifischen Migrationsgrenzwerten.