Prüfung von Papier- und Kartonverpackungen
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Viele Materialien von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen wie z. B. Tischplatten, Dosen, Folien, Töpfe und Messer, bestehen aus Metallen oder Legierungen. Dabei handelt es sich entweder um reine Metalle oder um ein Gemenge, das aus einem Metall und einem anderen Material besteht, eine Legierung. Hierfür regulierend wirkt die Verordnung 1935/2004/EG über Materialien bzw. Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Polymerteile, wie z. B. in Beschichtungen vorkommend, müssen der europäischen Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 entsprechen. Jedoch gibt es keine spezifische harmonisierte Verordnung über Metalle und Legierungen, die für Lebensmittelkontaktmaterialien auf europäischer Ebene bindend ist, obwohl einige EU-Länder über nationale spezifische Rechtsvorschriften für Metalle verfügen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Der Europäische Rat hat jedoch eine Resolution verfasst, die auf einer gesundheitsbezogenen Bewertung bestimmter Metalle und Legierungen beruht (CM/Res (2013)9). Hier werden auf Basis toxikologischer Daten spezifische Höchstmengen für die Freisetzung verschiedener Elemente festgelegt.
Dabei muss der natürliche Gehalt an in Lebensmitteln enthaltener Elemente mitberücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Gesamtaufnahme die angegebene zulässige Tagesdosis nicht überschreitet.