Glas- und Keramikprüfungen
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Keramik
Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, werden in der Richtlinie 84/500/EWG des Rates (geändert durch die Richtlinie 2005/31/EG) geregelt. Diese Richtlinie legt u. a. die Höchstmengen an Blei und Cadmium fest, die aus Keramikgegenständen in Lebensmittel übergehen dürfen. Darüber hinaus unterliegen Keramikgegenstände den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Gemäß dieser Verordnungen werden Hersteller und Importeure angewiesen, eine Erklärung zu erstellen, die die Konformität des Erzeugnisses mit den geltenden Rechtsvorschriften für Keramikgegenstände dokumentiert. Diese Erklärung enthält folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Unternehmens, das das fertige Keramikerzeugnis herstellt, und des Einführers, der es in die Europäische Gemeinschaft einführt
- Die Identität des Keramikartikels
- Datum der Erklärung
- Die Bestätigung, dass der Keramikgegenstand die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sowie der Richtlinie 84/500/EWG des Rates erfüllt (Letztere war durch die Richtlinie 2005/31/EG der Kommission und ersetzt wurden).
Darüber hinaus sind die Ergebnisse der durchgeführten Analysen in einem Prüfbericht zu dokumentieren, der außerdem sowohl die Prüfbedingungen als auch den Namen und die Anschrift des Prüflabors enthält.
Mehrere europäische Länder, z. B. Dänemark, Norwegen, Frankreich und Österreich, haben weitere nationale Anforderungen für Glas- und Keramikartikel bestimmt. Wieder andere Länder haben zusätzlich zu den Anforderungen der Richtlinie 84/500/EWG des Rates und der späteren Änderung eine notwendige Migrationsprüfung von Blei und Cadmium vom Mundkontaktrand angeordnet bzw. Grenzwerte für weitere Metalle, wie z. B. Barium, Antimon oder Zink, festgesetzt.
Glas
Für die Branche Glas gibt es auf EU-Ebene noch keine harmonisierten Rechtsvorschriften. Daher wird die Richtlinie für Keramik häufig auch für Glas angewandt, um somit sicherzustellen, dass keine inakzeptable Migration von Blei und Cadmium stattfindet. Es wird erwartet, dass der Anwendungsbereich der Keramikrichtlinie auch auf Glas ausgeweitet wird, jedoch ist eine finale Frist für eine Änderung noch nicht veröffentlicht worden, was wiederum von dem finalen Fazit der Gemeinsamen Forschungsstelle/Joint Research Center (JRC) abhängt.