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Schulungen, Probenahme, Probenlogistik

Fachgerechter Probenahmeservice

Stellen Sie uns auf die Probe:
Professionelle Schulungen, Probenahme und Eigenprobenahme

In unseren kompakten und verständlichen Seminaren zeigen wir Ihnen die allgemeine Vorgehensweise einer ordnungsgemäßen Probenahme auf. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Analyseparameter, die hierfür notwendigen chemischen Analyseverfahrenverfahren sowie Hinweise zur Interpretation von Messergebnissen. Erfahren Sie weiter unten, welche akkreditierten Probenahmen und Services die Eurofins Umwelt-Gesellschaften anbieten, wie die Abwicklung Ihrer selbst genommenen Proben schnell und reibungslos funktioniert und was Sie dafür benötigen.

 

Probenahmeschulungen nach LAGA PN 98

Grundkurs mit Terminen, Orten und Anmeldebutton »

Überwachungsbehörden wie Landratsämter und Regierungspräsidien fordern, wer Probenahmen von Feststoffen durchführt, muss die erforderliche Sachkunde nach LAGA PN 98 / DIN 19698-1 besitzen. Als rechtliche Grundlage dient hierzu u.a. die „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts" vom 27.04.2009, neu: 3. Juli 2024 sowie die „Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz“ vom 9. Juli 2021. Auch bei Ausschreibungen werden Anbieter immer häufiger mit dem Thema personenbezogener Sachkundenachweis konfrontiert.
Genau hier setzt unser Seminar an: Kompetent und praxisnah vermitteln Ihnen unsere Mitarbeiter auf Basis ihrer langjährigen Praxiserfahrung die geforderte Sachkunde. Anhand praktischer Fallbeispiele veranschaulichen wir Ihnen die theoretischen Grundregeln, die bei der Durchführung von Probenahmen verschiedener Feststoffe zu beachten sind.

Seminarinhalte:

  • Rechtliche Vorgaben und Verordnungen im Zusammenhang mit den Grundlagen der LAGA PN 98/Vergleich von LAGA PN 98 und DIN 19698-1
  • Allgemeine Vorgehensweise bei der Probenahme
  • Erstellung und Besprechung von Probenahmeprotokollen und Probelisten
  • Form und Anfertigung einer Fotodokumentation
  • Probenvorbereitung nach DIN 19747 im Labor
  • Die verschiedenen Abfallarten und schadstoffspezifische Einweisung des Probenehmers durch das akkreditierte Labor
  • Vorstellung von erforderlichem und geeignetem Probenahme-Equipment
  • Selbstständige Planung/Durchführung und Dokumentation der Probennahme im Gelände in 2er-Teams mit anschließender Besprechung
  • Abschlussprüfung (Multiple Choice Test)
  • Zertifikat mit Gültigkeitshinweis

Zielgruppen:
Probenehmer und leitende Verantwortliche: Ingenieurbüros, Prüflaboratorien, Baustofflabore, Entsorgungs- und Recyclingbetriebe, Deponiebetreiber, Industriebetriebe, Überwachungsbehörden

Diese Schulung erfüllt alle Forderungen der LAGA - Information „Anforderungen an Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde nach LAGA PN98“ Stand: 25. Oktober 2022 www.laga-online.de/Publikationen-50-Informationen.html - Abfalluntersuchung.

Schulungstermine

Chemnitz:
- Dienstag, 04.02.2025

Freiberg:
- Mittwoch, 11.06.2025
- Dienstag, 28.10.2025

Rastatt:
- Dienstag, 11.02.2025
- Mittwoch, 14.05.2025

Tübingen:
- Dienstag, 08.04.2025
- Dienstag, 07.10.2025

Wesseling bei Köln:
- Mittwoch, 12.03.2025
- Mittwoch, 25.06.2025
- Mittwoch, 10.09.2025
- Mittwoch, 26.11.2025

Anmeldeschluss ist eine Woche vor dem jeweiligen Termin.

Jetzt zur Schulung PN 98 in Tübingen oder Chemnitz anmelden

Gut zu wissen:

  • Preis: 495,00 €
  • Mindestteilnehmerzahl für beide Schulungen: 5

Stornobedingungen:

  • Bis 3 Wochen vor der Veranstaltung: 100 % Erstattung.
  • Zwischen 3 Wochen und 1 Woche vor der Veranstaltung: 50 % Erstattung.
  • Ab 7 Tagen vor der Veranstaltung: Keine Erstattung.

Sie können ihr Ticket bis zu einem Tag vor der Veranstaltung auf eine andere Person kostenfrei überschreiben. Dazu muss der Veranstalter informiert werden. Wird der Name am Schulungstag geändert, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 15,00 EUR.

Auffrischungskurs LAGA PN 98 / Erhaltung der Fachkunde (mindestens alle fünf Jahre) »

Probenahme von Feststoffen „Auffrischungsschulung der LAGA PN 98“ sowie zur Erhaltung der Fachkunde auf Grundlage der DepV § 8 / EBV § 8 / Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA PN 98 – mindestens alle 5 Jahre –


Probenahmen zur Erstellung von Deklarationsanalysen nach § 8 Annahmeverfahren „DepV“ bzw. § 8 Probenahme und Probenaufbereitung „EBV“ dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen. Mit Änderung der Deponieverordnung Stand 07. Juli 2024 und Einführung der Ersatzbaustoffverordnung - gültig seit 1. August 2023 wird zur Erhaltung der Fachkunde die regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre, Teilnahme an entsprechenden Fort- und Weiterbildungen gefordert. Auch bei Ausschreibungen im Bereich Abfallprobenahme wird vermehrt der Nachweis der Fachkunde verlangt.
Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich Probenahme und Schulungen. Sie sind selbst als Probenehmer ständig unterwegs und berichten aus der Praxis.

Seminarinhalte:

  • Rechtliche Vorgaben und Verordnungen im Zusammenhang mit den Grundlagen der LAGA PN 98/Vergleich von LAGA PN 98 und DIN 19698-1,-2,-5,-6
  • Auffrischung der LAGA PN 98
  • Übungen zum Erstellen von Probenahmeplänen anhand praxisnaher Fallbespiele und deren gemeinsame Besprechung
  • Bewertung der Messergebnisse (Problemparameter, Plausibilitätskontrolle, Methodensammlung der LAGA)
  • Vorgehensweise zur Auswertung von mehreren Analysenergebnissen nach Vorgaben von Bund und der Länder (Berlin, Bayern, Baden-Württemberg u.a.)
  • Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit
  • Beprobung von asbesthaltigen Abfällen sowie – RC - Baustoffe
  • Praxisnaher Erfahrungsaustausch
  • Abschlussprüfung (Multiple Choice Test)
  • Zertifikat mit Gültigkeitshinweis

Zielgruppen:
Probenehmer und leitende Verantwortliche: Ingenieurbüros, Prüflaboratorien, Baustofflabore, Entsorgungs- und Recyclingbetriebe, Deponiebetreiber, Industriebetriebe, Überwachungsbehörden

Diese Schulung erfüllt alle Forderungen der LAGA - Information „Anforderungen an Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde nach LAGA PN98“ Stand: 25. Oktober 2022  www.laga-online.de/Publikationen-50-Informationen.html - Abfalluntersuchung - Seite 4 „Fachkunde“

Schulungstermine

Rastatt:
- Donnerstag, 28.11.2024
- Mittwoch, 12.02.2025
- Donnerstag, 15.05.2025

Chemnitz:
- Mittwoch, 05.02.2025

Tübingen:
- Mittwoch, 09.04.2025
- Mittwoch, 08.10.2025

Wesseling bei Köln:
- Donnerstag, 13.03.2025
- Donnerstag, 26.06.2025
- Donnerstag, 11.09.2025
- Donnerstag, 27.11.2025

Anmeldeschluss ist eine Woche vor dem jeweiligen Termin.

Jetzt anmelden für die Erhaltung der Fachkunde in Tübingen oder Chemnitz

Gut zu wissen:

  • Preis: 495,00 €
  • Mindestteilnehmerzahl für beide Schulungen: 5
  • Die umfangreichen Schulungsunterlagen zum Fachkundelehrgang stellen wir Ihnen digital zur Verfügung.

Stornobedingungen:

  • Bis 3 Wochen vor der Veranstaltung: 100 % Erstattung.
  • Zwischen 3 Wochen und 1 Woche vor der Veranstaltung: 50 % Erstattung.
  • Ab 7 Tagen vor der Veranstaltung: Keine Erstattung.

Sie können ihr Ticket bis zu einem Tag vor der Veranstaltung auf eine andere Person kostenfrei überschreiben. Dazu muss der Veranstalter informiert werden. Wird der Name am Schulungstag geändert, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 15,00 EUR.

 

Schulungen zur Erlangung der Sachkunde nach LAWA P-8/1 zur Probenahme von Abwasser 

Probenahme von Abwasser nach DIN 38402-11:2009-02»

Die fachgerechte Probenahme von Abwasser ist ein entscheidender Schritt, um die Umweltvorschriften einzuhalten und die Wasserqualität zu überwachen. Mit unserem sachkundigen Team und der Durchführung nach den strengen Vorgaben der DIN-Normen und der LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) bieten wir Ihnen eine professionelle und zuverlässige Probenahme für kommunale und industrielle Abwässer.

Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Grundlagen beachtet werden, um Sie bei der Einhaltung von Umweltauflagen und behördlichen Vorgaben zu unterstützen. Dabei erfassen wir vor Ort wichtige Parameter wie zum Beispiel pH-Wert, Temperatur und Leitfähigkeit, um sofort erste Rückschlüsse auf die Wasserqualität ziehen zu können.

Ob kontinuierliche Überwachung oder Einzelproben – unser Service umfasst die Probenahme in verschiedenen Abwassersystemen, von kommunalen Kläranlagen bis hin zu industriellen Einleitungen. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Expertise für präzise, gesetzeskonforme Ergebnisse!

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen die geforderte Sachkunde gemäß LAWA P-8/1 bescheinigt – ein wertvolles Dokument zur Sicherstellung der fachgerechten und normkonformen Probenahme.

Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie bei Ihrer Abwasserprobenahme mit Fachwissen und Effizienz!

Schulungstermine

Freiberg:
- Donnerstag, 12.06.2025
- Mittwoch, 29.10.2025

Rastatt:
- Donnerstag, 13.02.2025
- Freitag, 16.05.2025

Anmeldeschluss ist eine Woche vor dem jeweiligen Termin.

Jetzt zur Schulung PN 98 in Tübingen oder Chemnitz anmelden

Gut zu wissen:

  • Preis: 495,00 €
  • Mindestteilnehmerzahl für beide Schulungen: 5

Stornobedingungen:

  • Bis 3 Wochen vor der Veranstaltung: 100 % Erstattung.
  • Zwischen 3 Wochen und 1 Woche vor der Veranstaltung: 50 % Erstattung.
  • Ab 7 Tagen vor der Veranstaltung: Keine Erstattung.

Sie können ihr Ticket bis zu einem Tag vor der Veranstaltung auf eine andere Person kostenfrei überschreiben. Dazu muss der Veranstalter informiert werden. Wird der Name am Schulungstag geändert, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 15,00 EUR.

 

Akkreditierte Probenahme durch die Eurofins Umwelt-Gesellschaften

Die Beprobung im Bereich der Umweltanalytik stellt besondere Anforderungen an die Fachkunde. Alle Probenahmen erfolgen nach vorgegebenen Anforderungen und werden im Probenahmeprotokoll dokumentiert. Nutzen Sie unseren Probenahmeservice für die unterschiedlichsten Fragestellungen: vom Monitoring und Großprojekten bis Probenahmen für Spezialuntersuchungen und Havariebeprobungen. Dazu gehören diese Leistungen:

Flüssigkeiten »

Wasser

  • Grundwasser:
    » Probenahme aus Grundwasserleitern nach DIN 38402-A 13
    » Durchführung von Probenahmen im Rahmen von Grundwassermonitorings, Altlastenerkundungen und Sanierungsüberwachung
    » Probenahme für Oberflächen-, Sicker- und Grundwasseruntersuchungen gemäß länderspezifischer Anforderungen wie z. B. nach Thüringer Deponieeigenkontrollverordnung (ThürDepEKVO) oder nach § 25 Landesabfallgesetz in NRW (§ 25 LAbfG)
  • Oberflächenwasser:
    » Probenahme aus stehenden Gewässern nach DIN 38402- A 12
    » Probenahme aus Fließgewässern nach DIN EN ISO 5667-6 (A15) bzw.
    DIN 38402 A 15
    » Probenahme aus Oberflächengewässern im Rahmen von Monitorings und Schadensfällen
  • Seewasser:
    » Probenahme für Untersuchungen gemäß Anforderungen der RL 2000/60/EG "Wasserrahmenrichtlinie"
    » chemische und biologische Gewässergüte (Nähr- und Schadstoffe, Trophie, Saprobie, Arznei- und Pflanzenschutzmittelrückstände)
  • Roh- und Trinkwasser:
    » Probenahme für physikalische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen gemäß TrinkwV und UBA-Empfehlungen bzw. EU-Richtlinie 98/83/EG (Trinkwasserrichtlinie)
    » Probenahme von Trinkwasser aus Aufbereitungsanlagen und Rohrnetzsystemen nach DIN ISO 5667-5 (A14)
    » Probenahme von Trinkwasser für mikrobiologische Untersuchungen nach DIN EN ISO 19458 (K19)
  • Tränk- und Bewässerungswasser
  • Wasser aus Mineral- und Heilquellen DIN 38402-A 18
  • Dentaleinheiten:
    » Probenahme von Wasser aus Dentaleinheiten nach dem Bundesgesundheitsblatt 2006 - Infektionsprävention in der Zahnheilkunde - Anforderungen an die Hygiene
  • Wasserzähler:
    » Probenahme aus Wasserzählern zwecks mikrobiologischer Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa nach Twin Nr. 10
  • Schwimm- und Badewasser:
    » Probenahme zur Überwachung der Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser gemäß DIN 19 643 bzw. gemäß EU-Richtlinie 76/160/EWG .
    » Probenahme von Schwimm- und Badebeckenwasser nach DIN 38402-A 19
  • Kühlwasser:
    » Probenahme von Kühlwasser gemäß 42. BImSchV und UBA-Empfehlung (Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vom 06.03.2020, Abschnitt C und D)
  • Abwasser:
    » Probenahme von Abwasser nach DIN 38402-A 11
    » Probenahme zur Untersuchung von Abwasser gemäß Thüringer Abwassereigen-kontrollverordnung (ThürAbwEKV)
    » Probenahme zur Untersuchung von Abwasser gemäß Abwassereigen-kontrollverordnung des Landes Hessen (EKVO Überwachungsstelle Hessen)
    » Probenahme zur Untersuchung von Abwasser gemäß Abwasserabgabengesetz (AbwAG) bzw. branchenspezifisch gemäß Abwasserverordnung (AbwV)
    » Probenahme zur Indirekteinleiterkontrolle gemäß der Indirekteinleiterverordnung der Länder bzw. entsprechender Ortssatzungen

Mineralöle, Altöle und Bioethanol

  • » Probenahme zur Prüfung von Mineralölen und Mineralölerzeugnissen nach DIN 51750-1 und 2 sowie DIN EN ISO 3170
    » Probenahme von Altöl nach AltölV

Feststoffe »

  • Boden, Sedimente und Schlämme:
    » Probenahme nach AbfKlärV, DüMV und BioAbfV
    » Probenahme von landwirtschaftlichem Nutzboden und kontaminiertem Boden mittels Rammkernsondierung, Bohrstock oder Entnahme mittels Stechzylinder, Probenahme nach DIN ISO 10381-2
    » Entnahme von Proben mit leichtflüchtigen Substanzen nach AQS-Merkblatt P 10/1
    » Probenahme von Sedimenten nach DIN 38414-S 11
    » Probenahme von Schlämmen aus Abwasserbehandlungs- und Wasseraufbereitungsanlagen nach DIN EN ISO 5667-13 (S 1)
    » Probenahme nach Handbuch Altlasten (HLUG 2000) und verschiedenen VDLUFA-Methoden
  • Abfallproben, Baustoffe und Stoffe zur Verwertung:
    » Probenahme von Abfällen (Siedlungsabfall, Hausmüll, MBA-Material) und Stoffen zur Verwertung nach LAGA-Richtlinie PN 98
    » Probenahme von Bauschutt nach LAGA-Richtlinie (2004-11) und DIN 19698-1, DIN 19698-2
  • Komposte:
    » Probenahme aus Komposten nach BioAbfV
    » Probenahme von Kompost nach den Prüfbestimmungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
  • Feste Brennstoffe und deren Aschen:
    » Probenahme von festen Biobrennstoffen nach DIN EN ISO 14780
    » Probenahme von biogenen Festbrennstoffen nach DIN EN ISO 18135
    » Probenahme von festen Biobrennstoffen nach DIN EN 14778
    » Probenahme von festen Sekundärbrennstoffen nach DIN EN 15442
    » Probenahme von festen Brennstoffen nach DIN 51701-2
    » Probenahme von Sekundärbrennstoffen im Rahmen des RAL-Gütezeichens
    » Probenahme von Holzhackschnitzeln und Holzspänen zur Herstellung von Holzwerkstoffen nach der Verordnung über die Entsorgung von Altholz –
    Anhang V

Luft, Gase, Aerosole und Stäube »

  • Bodenluft, Deponiegas, gasförmige Brennstoffe:
    » Probenahme von Bodenluft nach DIN ISO 10381-7 und VDI 3865 Blatt 2
    » Messen von Deponiegasen – Messung im Untergrund VDI 3860 Blatt 4
  • Innenraumluftverunreinigungen:
    » Probenahme zur Bestimmung von Innenraumluftverunreinigungen wie PCB, Dibenzodioxine/Dibenzofurane (PCDD/PCDF), Formaldehyd, VOC´s, Schimmelpilz sowie Asbestfasern nach Normverfahren (u. a. der DIN EN ISO 16000-Normenreihe) und VDI-Richtlinien
    » Arbeitsplatzmessungen gemäß Gefahrstoffverordnung §7, Abs. 10 nach IFA-Arbeitsmappe

Mikrobiologische Untersuchungen »

  • Oberflächen:
    » Probenahme zur Bestimmung des Oberflächenkeimgehaltes auf Einrichtungs- und Bedarfsgegenständen im Lebensmittelbereich nach DIN 10113-1 und DIN 10113-3
    » Probenahme zur Bestimmung von Hefen und Schimmelpilzen nach DIN 10186
    » Probenahme zu Überwachung von Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) und Geräte gemäß VDI 6022 Blatt 1
    » Probenahme zur Bestimmung des Oberflächenkeimgehaltes auf Einrichtungs- und Bedarfsgegenständen im Lebensmittelbereich nach DIN 10113-1 und DIN 10113-3
  • Bereich Krankenhaushygiene:
    » Probenahme im Bereich Krankenhaushygiene, Sterilisationsverfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit mit Sporenstreifen (qualitativ)

 

Versand von Proben und Leergut

Anforderungen und Informationen zum Versand von Proben und Leergut »

Um eine reibungslose und schnelle Abwicklung Ihrer selbst genommenen Proben zu gewährleisten, haben wir hier alle wichtigen Formulare und Hinweise, die Sie und wir benötigen, zusammengestellt. Eine Trinkwasserprobenahme nach Trinkwasserverordnung darf nur durch akkreditierte und notifizierte Labore erfolgen.

>> Allgemeine Hinweise

>> Versand von Feststoffproben

>> Versand von wässrigen Proben

>> Versand von Luftproben

>> Versand von Asbestproben

Konservierungsliste (gilt nicht für die Eurofins Institut Jäger GmbH)

Konservierungsliste_Eurofins_Institut_Jäger_GmbH 

Bohrkernschnittplan und Anleitung zum Ausfüllen des Schnittplans

Bestellprozess Leergut (für die Eurofins Umwelt West GmbH)

Zusätzliche Sammelstellen für Proben