Analyse auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
GVO-Analytik ist mehr als nur der einfache Nachweis gentechnisch veränderter Organismen. Steigende Anbauzahlen, globale Handelswege und unterschiedliche Zulassungssituationen in verschiedenen Ländern erfordern intelligente, maßgeschneiderte Analysestrategien und kompetente Beratung für den Nachweis gentechnisch veränderter Organismen in Saatgut, Lebensmitteln und Futtermitteln.
Die klassische Analysestrategie basiert auf drei Schritten:
1. GVO-Screening - Schneller und kosteneffizienter Nachweis mehrerer GVO
GVO-Analysestrategien beginnen in der Regel mit einem qualitativen Screening, das eine sichere Aussage, ob GVO vorhanden sind oder nicht, zulässt. Vor allem für Herstellende, die eine „ohne Gentechnik Auslobung“ ihrer Produkte wünschen, sind umfassende Screening-Verfahren unerlässlich.
2. GVO-Identifizierung – Sicherung der Verkehrsfähigkeit von Produkten
Für nicht zugelassenen GVO besteht in vielen Regionen eine 0%-Toleranz oder geringe Toleranzgrenzen für Anteile dieses GVO in Lebensmitteln oder Futtermitteln. Besitzt ein GVO keine Zulassung in einem Land, wird jedoch bereits in einem anderen Land angebaut, so kann diese asynchrone Zulassungssituation zu Problemen bei der Verkehrsfähigkeit von Produkten führen, die selbst Spuren dieses GVO enthalten.
Durch spezifische Nachweisverfahren können nicht zugelassene GVO identifiziert oder ausgeschlossen werden. Spezifische qualitative Methoden sind daher ein wichtiges Element zur Überprüfung der Verkehrsfähigkeit von Rohwaren und verarbeiteten Produkten.
3. GVO-Quantifizierung – Besteht eine Kennzeichnungspflicht?
Neben der Zulassung gentechnisch veränderter Organismen ist auch die Kennzeichnung von GVO-Anteilen ab einem gewissen Schwellenwert je nach Land unterschiedlich geregelt. So sind zum Beispiel in der EU zufällige, technisch unvermeidbare Anteile von zugelassenen GVO bis zu 0,9% von einer Kennzeichnung ausgenommen. GVO Anteile in Lebensmittel und Futtermittel sind ab einem Grenzwert von 0,9% nach EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 zu kennzeichnen. Mit Hilfe von quantitativen GVO-Nachweisen kann ermittelt werden, ob der GVO-Gehalt eines Produktes über oder unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert liegt.
In Futtermitteln werden gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 619/2011 nicht zugelassene GVO unter gewissen Voraussetzungen bis zu einem Grenzwert von 0,1% toleriert. Bei Fragestellungen dieser Art sind quantitative Analysen die Methode der Wahl für die Überprüfung der Verkehrsfähigkeit und Kennzeichnungspflicht.
Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland verfügen über ein breites Spektrum unterschiedlicher Methoden für GVO-Screening, GVO-Identifizierung und GVO-Quantifizierung. Die Expert:innen des GVO-Kompetenzzentrums unterstützen mit maßgeschneiderten Analysestrategien Herstellende bei der Qualitätssicherung von Produkten - vom Saatgut über Rohwaren bis hin zum Endprodukt.
Relevante Rechtsgrundlagen und Richtlinien
- Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt)
- Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG)
- Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO)
- Verordnung (EU) Nr. 619/2011 der Kommission (GVO in Futtermitteln)
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel)
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